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Am heutigen 27. Oktober 2020 ist der 56. Geburtstag des schwedisch-eritreischen Journalisten Dawit Isaak. Es ist der 20. Geburtstag, den er in Eritrea im Gefängnis verbringt. Am vergangenen Mittwoch, dem 21. Oktober 2020, reichte eine Gruppe von Menschenrechtsaktivisten_innen und 14 schwedischen und internationalen Jurist_innen, darunter Shirin Ebadi und Irwin Cotler, der ehemalige Justizminister von Kanada, auf Initiative von RSF bei den schwedischen Behörden offiziell Beschwerde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein, die Mitglieder des eritreischen Regimes gegen Dawit Isaak begangen haben. Unter den acht Angeklagten befindet sich Präsident Isaias Afwerki, der seit 1993 an der Macht ist. Die Historikerin Susanne Berger und Rechtsanwalt Bernhard Docke sind Mitunterzeichner der Beschwerde. RSF Schweden hat dazu heute einen neuen Bericht vorgelegt, der die offizielle Handhabung des Falls Dawit Isaaks seitens der schwedischen Behörden scharf kritisiert.
„Die einem staatlichen Kidnapping vergleichbare langjährige Inhaftierung ohne Anklage und Gerichtsverfahren, unter Folterbedingungen und komplett isoliert von Angehörigen, Kollegen, Anwälten und konsularischer Betreuung ist nicht nur ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern auch ein politischer und moralischer Skandal schlimmster Art. Warum wurde Dawit Isaak gefangen genommen? Er berichtete als Journalist kritisch über die Lebensverhältnisse und die politisch Verantwortlichen in Eritrea, ein selbstverständliches Recht in jedem Rechtsstaat. Die eritreische Regierung hat sich damit komplett ins Abseits begeben und sollte von der internationalen Staatengemeinschaft mit allen erdenklichen Mitteln diplomatisch, juristisch und wirtschaftlich sanktioniert werden.
Nachdem offenbar alle Versuche der schwedischen Regierung, über stille Diplomatie die Freilassung oder überhaupt Zugang zu Dawit Isaak, ja nicht mal ein Lebenszeichen zu erreichen an der Arroganz Eritreas abgeprallt sind, ist es höchste Zeit, das Scheitern dieses Weges einzugestehen und mit Härte zu kontern. Der Schwedische Generalstaatsanwalt sollte gegen die Verantwortlichen in Eritrea strafrechtliche Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einleiten und internationale Haftbefehle erwirken. Das schwedische wie auch das internationale Recht verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter dem Gesichtspunkt der universellen Jurisdiktion tätig zu werden. Auch wenn damit kein unmittelbarer Zugriff in Eritrea möglich wäre: Die Beschuldigten könnten das Land nicht mehr verlassen ohne Verhaftungsgefahr. Und dies wäre eine wichtige Botschaft gegen Straflosigkeit staatlicher Verbrechen, mit der Chance Dawit Isaak zu helfen, aber auch als Lektion für alle anderen Diktatoren auf der Welt, dass sie für Menschenrechtsverbrechen früher oder später zur Verantwortung gezogen werden.“
Bernhard Docke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Am Wall 151-152, 28195 Bremen, Deutschland
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