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Die Webseite des IStGH (engl. ICC) gibt Auskunft über die bisherigen und aktuell anhängigen Fälle vor dem Weltgerichtshof in Den Haag. Es liegt in der Natur der Sache, dass der IStGH erst tätig wird, wenn das Verbrechen geschehen und Menschen ermordet und vertrieben, um ihre Gesundheit und ein selbstbestimmtes Leben gebracht wurden. Wissenschaft und Menschenrechtsaktivist-innen erforschen Fragen, wie wir aus einzelnen Fällen der Verletzung von Menschenrechten Schlüsse für präventives Handeln ziehen können.
Bedeutung der Zeugenaussagen von Opfern und Überlebenden
Die Zeugenaussagen der Opfer und Überlebenden sind die Quellen, die uns vermitteln, was die Vorstufen von Gewalt, Terror und systematischem Genozid sind, denen Menschen fast überall auf der Welt ausgeliefert sind. Ihre Geschichten liefern die Schlüssel zu den menschenwürdigen Lebensbedingungen, die notwendig sind, um systematische Verfolgung und Gewalt künftig zu verhindern.
Wie alle juristischen Fälle von Anklagen vor Strafgerichten wegen Gewaltverbrechen sind auch diejenigen vor dem Internationalen Gerichtshof höchst aufschlussreich, was die Möglichkeiten zur Gewaltprävention und Wahrung der Menschenrechte betrifft. Es ist von größter Wichtigkeit, die Zeugenaussagen der Opfer und Überlebenden auszuwerten und sie nicht bloß als Beweisinstrumente zur Aufdeckung des verbrecherischen Handelns der Angeklagten zu betrachten.
Wenn hier die aktuellen Fälle, oder wie es auf der Webseite des Gerichtshofes heißt, „derzeitigen Situationen“ vor dem IStGH aufgelistet werden, so geschieht dies von daher nicht mit der Zielsetzung, die Motive und Beweggründe der Beschuldigten oder Angeklagten erneut zu ergründen. Mag auch das Ende der Straflosigkeit auf Einzelne vielleicht abschreckend wirken, so beugen Strafen allein systematischen Verbrechen doch nicht vor. Weder die Höhe der möglichen Bestrafung noch ihre Androhung haben eine präventive Wirkungskraft. Anders ausgedrückt, Abschreckung durch Aufklärung in Form der Dokumentation von Verbrechen ist nicht genug, um Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzung in der Zukunft zu verhindern.
Die Aussagen der Überlebenden von Völkermord und Genozid machen auch deutlich, dass nicht militärische Interventionen, sondern allein die Verbesserung der Umwelt- und sozialen Lebensbedingungen die Eskalation von Gewalt und systematischem Staatsterror wenn nicht vollständig verhindern, so doch die Gefahr dazu nachhaltig vermindern können.
Die derzeitigen Situationen vor dem IStGH
– Chronologisch nach Datum der Überweisung an den Gerichtshof –
– Georgia
– Zentralafrikanische Republik (II) (ICC-01/14)
– Mali (ICC-01/12)
– Elfenbeinküste (ICC-02/11)
– Libyen (ICC-01/11)
> Auf der IStGH-Webseite
– Kenia (ICC-01/09)
> Auf der IStGH-Webseite
– Sudan (Darfur) (ICC-02/05)
> Auf der IStGH-Webseite
– Zentralafrikanische Republik (ICC-01/05)
> Auf der IStGH-Webseite
– Demokratische Republik Kongo (ICC-01/04)
> Auf der IStGH-Webseite
– Uganda (ICC-02/04)